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Wohnberechtigungsschein & Mietzuschuss

Unsere Mietwohnungen sind staatlich gefördert (Einkommensorientierte Förderung, EOF). 

 

Geförderte Mietwohnungen dürfen nur an Mieter mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) vermietet werden. Der Wohnberechtigungsschein wird beim Landratsamt beantragt. Für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins dürfen bestimmte Einkommensgrenzen (Haushaltseinkommen) nicht überschritten werden. Die Einkommensgrenzen sind abhängig von der Haushaltsgröße und weiteren Faktoren. Bis zu folgenden maximalen Haushaltseinkommen (brutto) werden Wohnberechtigungsscheine erteilt: 

Maximale_Einkommen_für_Wohnberechtigungs

In geförderten Mietwohnungen erhalten die Mieterhaushalte einen einkommensabhängigen Mietzuschuss. Die Mieterhaushalte bezahlen damit nur die für die Einkommensstufe zumutbare Miete. Die zumutbare Miete variiert je nach Einkommensstufe und beträgt für die 

Einkommensstufe I zwischen 3,50 Euro/m² bis 6,00 Euro/m².

Einkommensstufe II zwischen 4,50 Euro/m² bis 7,00 Euro/m².

Einkommensstufe III zwischen 5,50 Euro/m² bis 8,00 Euro/m².

Gerne beraten wir sind rund um das Thema Wohnberechtigungsschein und Mietzuschuss. 

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